Anwalt für Kündigung in München
Sie suchen einen Anwalt aufgrund einer Kündigung? Die Kanzlei Dr. Olsen ist Ihr Partner, wenn es um Kündigung & Kündigungsschutz in München geht.
Im juristischen Sinne bedeutet der Begriff der Kündigung die einseitige Beendigung eines Dauerschuldverhältnisses durch eine Kündigungserklärung. Die Kündigung steht zwischen dem Prinzip des „pacta sunt servanda“ (einmal geschlossene Verträge sind einzuhalten) einerseits und dem Prinzip der Privatautonomie, also der Vertragsfreiheit, die das Recht garantiert, sich von einem einmal geschlossenen Vertrag auch wieder lösen zu können, andererseits.
Daher ist eine Kündigung an zahlreiche formale und materielle Voraussetzungen geknüpft. Dies dient der angemessenen Berücksichtigung der Verlässlichkeit vertraglicher Beziehungen.
Das Wichtigste in Kürze:
- Frist zur Kündigungsschutzklage beachten: Bei Erhalt einer Kündigung muss innerhalb von drei Wochen eine Kündigungsschutzklage eingereicht werden, sonst gilt die Kündigung als wirksam, auch wenn sie unrechtmäßig war.
- Arten der Kündigung und Prüfungsmöglichkeiten: Kündigungen können betriebsbedingt, verhaltensbedingt oder personenbedingt sein; jede erfordert spezifische Voraussetzungen seitens des Arbeitgebers, die häufig gerichtlich überprüfbar und anfechtbar sind.
- Recht auf Beratung und Abfindungschancen: Ein Anwalt kann helfen, die Erfolgsaussichten einer Klage einzuschätzen und, falls gewünscht, eine Abfindung auszuhandeln, um finanzielle Sicherheit während der Neuorientierung zu gewährleisten.