Berechnung der Betriebsrente bei Teilzeit – Urteil vom 20.06.2023
Aus der Pressemitteilung des BAG 30/23: „Eine Betriebsrentenzusage kann zulässig auf das im letzten Kalenderjahr vor dem Ausscheiden durchschnittlich bezogene Monatsgehalt abstellen, um die Betriebsrentenleistungen zu berechnen, und dieses im…