Arbeitsrecht ist das für die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geltende Recht. Zentraler Anknüpfungspunkt des Arbeitsrechts ist dabei die in persönlicher Abhängigkeit geleistete Arbeit.
Aufgabe des Arbeitsrechts ist es, den Arbeitnehmer, der in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit zu seinem Arbeitgeber steht, vor Beeinträchtigungen der eigenen Persönlichkeit, wirtschaftlichen Nachteilen und gesundheitlichen Schäden im Arbeitsverhältnis zu schützen.
Seit dem Menschen für andere Arbeitsleistungen erbringen, gibt es Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Die Regelungen des Arbeitslebens gehören deshalb zu den Kernbereichen einer jeden Rechtsordnung. Die Stellung des Arbeitsrechts als eigenes Rechtsgebiet wurde allerdings erst zu Beginn des 19. Jahrhunderts begründet. Durch die Industrialisierung, ein starkes Bevölkerungswachstum und steigende Armut entstand ein Überangebot an Arbeitskräften, denen die Arbeitsbedingungen weitestgehend diktiert werden konnten. Da zu dieser Zeit der Grundsatz der Vertragsfreiheit vorherrschte, war es nicht möglich, den für den Arbeitnehmer erforderlichen sozialen und gesundheitlichen Schutz zu gewährleisten. Als Folge dieser Entwicklung erließ der Gesetzgeber staatliche Regulierungsmaßnahmen in Form von Gesetzen, um das Ungleichgewicht der Kräfte zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer auszugleichen. Das Arbeitsrecht dient heutzutage deshalb hauptsächlich als Arbeitnehmerschutzrecht.