Arbeitsrecht Lexikon

Interessenausgleich

Der Interessenausgleich ist ein Instrument der betrieblichen Mitbestimmung zur Verhinderung von wirtschaftlichen Nachteilen, die dem Mitarbeiter im Falle einer Betriebsänderung drohen.

Dr. Dietmar Olsen. Fachanwalt für Arbeitsrecht

Kanzlei Dr. Olsen

Dr. Dietmar Olsen
Fachanwalt Für Arbeitsrecht

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