Der Fachanwalt für Arbeitsrecht hat besondere Kenntnisse in folgenden drei Bereichen aufzuweisen:
- Individualarbeitsrecht (Abschluss und Änderung des Arbeitsvertrages und Berufsausbildungsvertrages, Inhalt und Beendigung des Arbeitsverhältnisses und Berufsausbildungsverhältnisses einschließlich Kündigungsschutz, Grundzüge der betrieblichen Altersversorgung, Schutz besonderer Personengruppen, insbesondere der Schwangeren und Mütter, der Schwerbehinderten und Jugendlichen, Grundzüge des Arbeitsförderungsrechts und des Sozialversicherungsrechts)
- Kollektives Arbeitsrecht (Tarifvertragsrecht, Personalvertretungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Grundzüge des Arbeitskampfrechts und des Mitbestimmungsrechts)
- Verfahrensrecht