Betriebsratswahlen finden turnusmäßig alle vier Jahre statt. Vor jeder Wahl darf sich der Betriebsrat hierfür speziell schulen lassen. Hierauf spezialisierte Rechtsanwälte führen derartige Schulungen durch, aber auch Schulungsinstitute oder Gewerkschaften. Die Schuklungskosten muss der Arbeitgeber tragen.
Wird erstmals ein Betriebsrat gewählt, kann der Wahlvorstand die spezielle Betriebsratsschulung in Anspruch nehmen.