Betriebsratsschulungen werden auf Wunsch des Betriebsrats zu einschlägigen Themen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts durchgeführt, immer häufiger durch Rechtsanwälte, die sich hierauf spezialisiert haben. Die Kosten muss im Regelfall der Arbeitgeber tragen, insbesondere zu Grundlagen des Betriebsverfassungsrechts und des Arbeitsrechts. Dies ist vorab in jedem Einzelfall mit dem Arbeitgeber zu klären.
zurück zu Anwalt Arbeitsrecht