Ihr kompetenter Ansprechpartner in München
Sie haben Fragen zu Ihrem Aufhebungsvertrag und suchen einen Anwalt? Die Kanzlei Dr. Olsen ist der richtige Ansprechpartner für Ihr Anliegen.
Was regelt ein Aufhebungsvertrag?
Der Aufhebungsvertrag regelt die einvernehmliche Beendigung eines Arbeitsverhältnisses ohne vorherige Kündigung. Konsequenzen ergeben sich aus dieser Besonderheit meist in zweierlei Hinsicht:
Der rechtsschutzversicherte Mandant wird die anwaltliche Beratung in Zusammenhang mit der Abfassung des Vertragstextes nur dann aus eigener Tasche bezahlen müssen, wenn der Arbeitgeber nicht bereits den Ausspruch einer Kündigung für den Fall angedroht hat, dass der Mandant den ihm angebotenen Aufhebungsvertrag nicht unterzeichnet. Dies wurde vom Bundesgerichtshof zugunsten eines Versicherungsnehmers entschieden, der gegen seine Rechtsschutzversicherung Klage erhoben hatte. Dennoch stellen sich viele Rechtsschutzversicherungen immer noch quer und ignorieren diese höchstrichterliche Entscheidung, zumal aktuellere Fassungen der Versicherungsbedingungen nunmehr zum Teil ausdrücklich vorsehen, dass ein Aufhebungsvertrag nicht vom Rechtsschutz umfasst ist.
Bei Fehlen einer ordentlichen Kündigung durch den Arbeitgeber, wird durch die Agentur für Arbeit meist eine Sperrzeit von zwölf Wochen verhängt. Eine Ausnahme von dieser Regel liegt dann vor, wenn der Arbeitnehmer den Aufhebungsvertrag aus einem wichtigen Grund unterzeichnet hat.
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Ist ein Aufhebungsvertrag immer mit einer Abfindung verbunden?
Nein, eine Abfindung geht nicht immer mit einem Aufhebungsvertrag einher. In Deutschland haben Sie keinen Rechtsanspruch auf eine Abfindung. Allerdings wird in vielen Fällen eine Abfindung verhandelt, um den Arbeitnehmer zur Unterzeichnung des Aufhebungsvertrages zu motivieren.
Warum sollte man den Aufhebungsvertrag von einem Anwalt prüfen lassen?
Wir raten Ihnen, einen Aufhebungsvertrag nie ohne Prüfung durch einen Anwalt zu unterschreiben. Ihre Unterschrift bringt viele Konsequenzen mit sich, deren sich viele unserer Mandanten überhaupt nicht bewusst sind. Das Arbeitsverhältnis wird durch die Unterschrift endgültig beendet. Lassen Sie von einem Anwalt prüfen, ob der Aufhebungsvertrag ggfs. zu Ihrem Nachteil formuliert wurde.
Ist eine Anfechtung des Aufhebungsvertrages durch den Anwalt möglich?
Sie haben einen Aufhebungsvertrag unterschrieben und bereuen dies? Wir können Ihnen als Anwalt weiterhelfen. Denn, eine Anfechtung des Aufhebungsvertrages ist in vielen Fällen möglich.
Für eine Anfechtung ist es notwendig, dass der Aufhebungsvertrag unter unzulässigen Voraussetzungen, z.B. durch eine widerrechtliche Drohung oder arglistige Täuschung, zustande kam und damit nicht gültig ist. Auch eine Androhung einer grundlosen Kündigung kann als widerrechtlich ausgelegt werden. In diesem Fall besteht das Arbeitsverhältnis fort, als ob nie ein Vertrag unterzeichnet worden wäre.
Lassen Sie sich bei einem Aufhebungsvertrag durch einen Rechtsanwalt in München beraten
Sie suchen einen Anwalt, der Sie im Falle eines Aufhebungsvertrages vertritt? Dr. Olsen – Ihr erfahrener Anwalt für Arbeitsrecht in München – Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Anwalt.