Die Hauptpflicht des Arbeitgebers ist die Zahlung der Vergütung. Nebenpflichten sind insbesondere die Fürsorgepflicht, die Beschäftigungspflicht, die Pflicht zur Urlaubsgewährung, die Gleichbehandlungspflicht, die Pflicht zum Ersatz von Aufwendungen und Schäden des Arbeitnehmers an seinen bei Ausübung der Tätigkeit benutzten Sachen, der Einblick in die Personalakte, die Informationspflicht und die Pflicht zur Zeugniserteilung. Streitigkeiten über die Verletzung dieser Pflichten werden oft durch Beauftragung eines arbeitsrechtlich versierten Rechtsanwalts zunächst außergerichtlich, bei Erfolglosigkeit dieses Schrittes auch vor dem Arbeitsgericht ausgetragen.
Arbeitgeber, Pflichten
Kanzlei Dr. Olsen
Dr. Dietmar Olsen
Fachanwalt Für Arbeitsrecht