Gelegentlich sagt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Versorgungsleistungen bei Alter, Invalidität oder Tod zu. Diese Zusage kann vom Arbeitgeber und/oder vom Arbeitnehmer finanziert werden. Der Gesetzgeber hat mit dem BetrAVG hierzu umfassende Regelungen geschaffen, darunter einen eigenen Rechtsanspruch auf derartige Leistungen. Allerdings umfasst dieser Anspruch nicht die Variante, dass der Arbeitgeber die betriebliche Altersversorgung finanziert.
Altersvorsorge, betriebliche
Kanzlei Dr. Olsen
Dr. Dietmar Olsen
Fachanwalt Für Arbeitsrecht