Arbeitsrecht Lexikon

Altersteilzeit

Altersteilzeit – Anwalt Dr. Olsen in München

Die Vereinbarung von sogenannter Altersteilzeit bietet Arbeitgebern die Möglichkeit, den Arbeitnehmern den fließenden Übergang in die Altersrente zu ermöglichen. Regelungen zur Altersteilzeit finden sich hierbei im Altersteilzeitgesetz. Für die Vereinbarung von Altersteilzeit kommen dabei zwei Modelle in Betracht:

Zum einen das Gleichverteilungsmodell, bei welchem der Mitarbeiter über den gesamten Zeitraum der Altersteilzeit seine Arbeitszeit um die Hälfte reduziert.

Zum anderen das sogenannte Blockmodell, bei welchem der Arbeitnehmer in der ersten Hälfte der Altersteilzeit seine Arbeitsleistung in dem Umfang wie bisher erbringt, damit ihm diese „vorgearbeitete“ Zeit später für die Arbeitsreduzierung auf Null zur Verfügung steht.

Dadurch, dass beide Modelle insgesamt mit einer Reduzierung der Arbeitszeit verbunden sind, ist zu beachten, dass bei beiden Modellen auch das Entgelt entsprechend gekürzt wird.

Dr. Dietmar Olsen. Fachanwalt für Arbeitsrecht

Kanzlei Dr. Olsen

Dr. Dietmar Olsen
Fachanwalt Für Arbeitsrecht

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