In einem Abwicklungsvertrag werden alle Modalitäten einer Vertragsbeendigung geregelt, die sich üblicherweise auch in einem Auflösungs- oder Aufhebungsvertrag befinden könnten, beispielsweise ob eine vorzeitige Beendigungsmöglichkeit besteht oder wann das Eigentum des Arbeitgebers herauszugeben ist, etc. Der Unterschied zum Auflösungs- oder Aufhebungsvertrag besteht darin, dass hier zuvor eine Kündigung ausgesprochen wurde, durch welche der gekündigte Arbeitnehmer im Regelfall einen Anspruch auf Sozialleistungen (meist in Form von Arbeitslosengeld) hat. Die Leistungen aus dem Abwicklungsvertrag greifen üblicherweise erst nach Ablauf der gesetzlichen Drei-Wochen-Frist, innerhalb welcher der Arbeitnehmer eine Kündigungsschutzklage erheben könnte, um die ausgesprochene Kündigung auf ihre rechtliche Wirksamkeit gerichtlich überprüfen zu lassen. Mit Akzeptanz des Abwicklungsvertrages zeigt der Mitarbeiter, dass er die Kündigung nicht angreifen wird, da er aufgrund der im Abwicklungsvertrag geregelten Modalitäten mit ihr einverstanden ist. Üblicherweise enthält der Abwicklungsvertrag Regelungen über die Zahlung einer Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes, den Inhalt eines Zwischen- und Endzeugnisses und zu weiteren Punkten. Anwaltliche Unterstützung ist hier außerordentlich wichtig, da der juristische Laie kaum in der Lage sein wird, die Rechtsfolgen seiner Unterschrift abzuschätzen.
Abwicklungsvertrag München
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