Das Arbeitsgericht in München ist regelmäßig das Gericht erster Instanz im eigenständigen, von der Zivilgerichtsbarkeit unabhängigen Rechtsweg der Arbeitsgerichtsbarkeit. Die Arbeitsgerichte sind zuständig in allen bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber sowie für die Streitigkeiten zwischen den Tarifvertragsparteien. Die übrigen Zuständigkeiten ergeben sich aus §§ 2, 2a des Arbeitsgerichtsgesetzes (ArbGG). Ihre Zuständigkeit besteht auch für Streitigkeiten zwischen arbeitnehmerähnlichen Personen und ihren Auftraggebern.
Die Abgrenzung zum zivilrechtlichen Zweig der ordentlichen Gerichtsbarkeit auf der einen Seite und (selten) der Verwaltungs- und Sozialgerichtsbarkeit auf der anderen Seite ist teilweise problematisch. Das Arbeitsrecht ist die Gesamtheit aller Normen zur Regelung des Arbeitslebens, die überwiegend dem Zivilrecht, teilweise aber auch dem Öffentlichen Recht entstammen. In einem normalen Arbeitsgerichtsprozess findet zunächst eine Güteverhandlung statt. Kommt es nicht zu einer Einigung, folgt einige Zeit später der sogenannte Kammertermin, in welchem erstmals ein reguläres Urteil ergehen kann.
Arbeitsgericht in München – Anwalt Dr. Olsen als Ihr Rechtsanwalt
Das Abeitsgericht München hat eine Rechtsantragstelle eingerichtet. Dort können Rechtssuchende kostenlos eine Klage einreichen, die vor Ort protokolliert wird. Wer sich unsicher ist, ob er ohne anwaltliche Vertretung einen Prozess vor dem Arbeitsgericht führen kann, sollte einen spezialisierten Fachanwalt für Arbeitsrecht aufsuchen. Ggfs. kann der Anwalt über Prozesskostenhilfe finanziert werden.
Das Arbeitsgericht München befindet sich in der Winzererstraße 104. Dorthin gelangt man mit dem MVV mit den Linien U 2 (Haltestelle Hohenzollernplatz) oder mit der Tram Linie 27 (Haltestelle Herzogstraße).
Klage einreichen im Arbeitsgericht München – wir helfen Ihnen dabei
Die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Huber Dr. Olsen nehmen beinahe an jedem Arbeitstag Termine vor dem Arbeitsgericht München, aber auch vor dem Landesarbeitsgericht München oder anderen Arbeitsgerichten in Deutschland wahr. Dabei zeigt sich oft, dass nichts über eine gute Prozesstaktik geht. Während ein sogenannter Termin zur Güteverhandlung noch nicht mit einem regulären Urteil enden kann, so dass der Schwerpunkt auf einer Einigung der Prozessparteien liegt, kommt es bei dem sogenannten Kammertermin ganz besonders darauf an, diesen durch geeignete Schriftsätze vorzubereiten, um den Prozessstoff für das Gericht optimal aufzubereiten.
Am Arbeitsgericht München sind derzeit 43 Richter tätig. Mandanten berichten uns oft ihr Erstaunen, dass die Rechtsanwälte unserer Kanzlei sehr oft bereits auf dem Gerichtsflur namentlich von den Richtern begrüßt werden, was offenbar Vertrauen der Mandanten in unsere Professionalität und Erfahrung schafft. Ein gutes Klima im Gerichtssaal ist immer von Vorteil, zumal es im Arbeitsgericht – wie vor kaum einem anderen Gericht – oft darauf ankommt, schwierige Sachverhalte in wenigen Sätzen prägnant zusammenzufassen und kreative Lösungen zu finden.
Die meisten Gerichtverfahren enden daher nicht durch ein Urteil, sondern durch den Abschluss eines gerichtlichen Vergleiches. Dieser regelt abschließend den Streit zwischen den Prozessparteien.
Dr. Dietmar Olsen: Anwalt Arbeitsrecht