Abmahnung Anwalt München– Rechtsanwalt Dr. Olsen hilft Ihnen in dieser Situation
Sie suchen einen Anwalt für Abmahnung in München? Dr. Olsen ist Ihr Fachanwalt mit langjähriger Erfahrung in diesem Bereich.
Bei einer Abmahnung handelt es sich um eine sogenannte geschäftsähnliche Handlung, die keiner Form bedarf. Üblicherweise wird die Abmahnung allerdings schriftlich erteilt. Die Abmahnung hat in § 314 Absatz 2 Satz 1 Bürgerliches Gesetzbuch („BGB“) ihre gesetzliche Grundlage. Für eine Abmahnung muss der Arbeitgeber ein vertragswidriges Verhalten des Arbeitnehmers „beanstandet“ haben (Hinweisfunktion), den Arbeitnehmer zu einem zukünftigen vertragsgemäßen Verhalten aufgefordert haben (Ermahnungsfunktion) und ihm arbeitsrechtliche Konsequenzen bei Wiederholung angedroht haben (Warnfunktion).
Das Wichtigste in Kürze:
- Abmahnung als Warnsignal und Prävention: Eine Abmahnung dient dazu, den Arbeitnehmer auf ein konkretes Fehlverhalten hinzuweisen und gibt ihm die Möglichkeit, dieses Verhalten zu ändern; sie ist oft die Voraussetzung für eine spätere Kündigung.
- Formale Anforderungen für Rechtswirksamkeit: Damit eine Abmahnung rechtlich Bestand hat, muss sie das Fehlverhalten präzise beschreiben, mit einer deutlichen Warnung vor möglichen Konsequenzen bei Wiederholung, da ungenaue Formulierungen rechtlich angreifbar sind.
- Reaktionsmöglichkeiten für Arbeitnehmer: Arbeitnehmer können auf eine Abmahnung mit einer Gegendarstellung durch einen Fachanwalt oder einem Gesprächsangebot reagieren; anwaltliche Unterstützung hilft dabei, die Situation sachlich zu klären oder sich gegen eine unrechtmäßige Abmahnung zur Wehr zu setzen.