Arbeitszeugnis Anwalt

Lassen Sie Ihr Zeugnis prüfen

Sie möchten Ihr Arbeitszeugnis vom Anwalt überprüfen lassen? Die Kanzlei Olsen übernimmt dies gerne für Sie.

Das Arbeitszeugnis ist eine vom Arbeitgeber erstellte Leistungs- und Verhaltensbewertung eines Arbeitnehmers, die entweder während des Beschäftigungsverhältnisses als Zwischenzeugnis oder zum Zeitpunkt des Ausscheidens aus den Diensten des Arbeitgebers erstellt wird.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Recht auf ein faires Arbeitszeugnis: Arbeitnehmer haben in Deutschland Anspruch auf ein Arbeitszeugnis, das sowohl wahrheitsgemäß als auch wohlwollend formuliert ist, um zukünftige Karrierechancen nicht negativ zu beeinflussen.
  • Kriterien für ein gutes Arbeitszeugnis: Ein Arbeitszeugnis sollte klar strukturiert sein und alle wichtigen Leistungs- und Verhaltensbewertungen enthalten, um keine versteckten, negativen Bewertungen zu implizieren; fachliche Beratung stellt sicher, dass diese Standards eingehalten werden.
  • Anwaltliche Unterstützung bei Streitfällen: Anwälte bieten wertvolle Unterstützung, wenn es zu Konflikten über den Inhalt des Arbeitszeugnisses kommt, beispielsweise durch gerichtliche Durchsetzung einer fairen Bewertung oder einer gewünschten Anpassung.
Dr. Dietmar Olsen Anwalt für Arbeitsrecht

Welche Arten von Arbeitszeugnissen gibt es?

Der Arbeitnehmer hat ein gesetzliches Wahlrecht zwischen einem einfachen Arbeitszeugnis und einem qualifizierten Arbeitszeugnis. Zudem gibt es das sogenannte Zwischenzeugnis, das aus besonderem Anlass während eines laufenden Arbeitsverhältnisses erteilt wird.

Als Fachanwälte für Arbeitsrecht übernehmen wir gerne die Prüfung Ihres Arbeitszeugnisses oder Zwischenzeugnisses.

Worin unterscheidet sich das einfache Arbeitszeugnis vom qualifizierten Arbeitszeugnis?

Während das einfache Arbeitszeugnis lediglich Auskunft über die Art und die Dauer der Beschäftigung gibt, enthält das qualifizierte Arbeitszeugnis zusätzlich eine viel detailliertere Beschreibung der einzelnen Tätigkeiten und insbesondere eine bewertende Aussage über die Leistung und das Verhalten des Arbeitnehmers. Gerade beim qualifizierten Arbeitszeugnis ist eine Prüfung durch den Anwalt sinnvoll.

Kanzlei Dr. Dietmar Olsen Anwalt für Arbeitsrecht

Beratung zum Arbeitszeugnis durch den Anwalt – Muss mir der Arbeitgeber von sich aus ein qualifiziertes Arbeitszeugnis erteilen?

Nur wenn der Arbeitnehmer ausdrücklich ein qualifiziertes Arbeitszeugnis wünscht, ist der Arbeitgeber verpflichtet, ein entsprechendes Arbeitszeugnis zu erteilen, das über den Inhalt des einfachen Arbeitszeugnisses hinausgeht.

Habe ich einen Anspruch auf Korrektur eines vom Arbeitgeber erteilten Arbeitszeugnisses nach Prüfung durch den Anwalt?

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, ein wahrheitsgemäßes Arbeitszeugnis zu erteilen, das keine Rechtsschreibfehler enthält. In der Praxis bedeutet dies aber, dass er üblicherweise nicht dazu verpflichtet werden kann, ein besseres Arbeitszeugnis als „Schulnote 3“ zu erteilen, da es erfahrungsgemäß für den Arbeitnehmer schwierig ist, eine bessere als eine durchschnittliche Leistung und durchschnittliches Verhalten zu beweisen. Ein erfahrener Rechtsanwalt kann ein Arbeitszeugnis auf inhaltliche Richtigkeit überprüfen und bewerten. Oft wird ein Gegenentwurf erstellt und inhaltlich mit dem Mandanten abgestimmt.

Sie möchten Ihr Arbeitszeugnis prüfen und benötigen dazu Hilfe? Setzen Sie sich mit uns in Verbindung!

Muss ich eine bestimmte Frist beachten, wenn ich mich gegen ein zu schlechtes Arbeitszeugnis wehren möchte?

Anders als beispielsweise bei einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses, die nur innerhalb von drei Wochen seit ihrem Zugang gerichtlich angegriffen werden kann, sieht das Gesetz keine Frist für eine Klage auf Zeugniskorrektur vor. Die Höchstgrenze wäre danach an sich drei Jahre zum Jahresende. Allerdings muss sehr genau geprüft werden, ob sich nicht aus dem geschlossenen Arbeitsvertrag oder aus einem einschlägigen Tarifvertrag eine entsprechende Frist ergibt, welche der Arbeitnehmer einhalten muss, um seinen Zeugniskorrekturanspruch nicht zu verlieren. Zudem kann der Anspruch auf Korrektur des Zeugnisinhalts auch verwirken, beispielsweise wenn es dem Arbeitgeber aufgrund des Verstreichenlassens eines längeren Zeitraums nicht mehr zugemutet werden kann, sich an die tatsächliche Leistung und das Verhalten des Arbeitnehmers zu erinnern.

Kann mein Rechtsanwalt gegen ein zu schlechtes Arbeitszeugnis Klage zum Arbeitsgericht erheben?

Gegen eine aus Sicht des Arbeitnehmers zu schlechte Beurteilung kann Klage zum örtlich zuständigen Arbeitsgericht erhoben werden. Oft geschieht dies durch einen fachlich versierten Rechtsanwalt, der üblicherweise vor der Klageerhebung einen außergerichtlichen Versuch unternehmen wird, den Arbeitgeber zur Korrektur zu bewegen.

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Muss der Arbeitgeber die Kosten meines Anwalts übernehmen, wenn er mir ein zu schlechtes Arbeitszeugnis erteilt hat?

Nein, wie auch sonst im Arbeitsrecht gilt hier der Grundsatz, dass jede Partei (also sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber) die Kosten für die Beauftragung des eigenen Anwalts im außergerichtlichen Bereich und bis zum Ende der ersten gerichtlichen Instanz selbst übernehmen muss, selbst wenn man im Recht ist.

Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung die Kosten für die Durchsetzung eines Anspruchs auf Zeugniskorrektur?

Ein zu schlechtes oder mit Rechtschreibfehlern behaftetes Arbeitszeugnis kann einen Schadensfall im Sinne der Bedingungen darstellen, die für Rechtsschutzversicherungen gelten. Ein erfahrener Arbeitsrechtler wird dies zu Beginn des Mandats stets direkt mit der Versicherung klären.

Häufige Fragen unserer Mandanten zum Thema Arbeitszeugnis

Ein Arbeitszeugnis darf nicht negativ sein. Es dient als Grundlage für eine Neueinstellung. Der bisherige Arbeitgeber darf durch eine negative Beurteilung eine neue Anstellung nicht erschweren.

Da es sich bei dem Anspruch auf Erteilung des Arbeitszeugnisses um eine Holschuld handelt, macht es erst Sinn, ein Arbeitszeugnis einzuklagen, wenn man bereits den Versuch unternommen hat, beim Betrieb das Arbeitszeugnis abzuholen. Erst wenn dieser Versuch fehlschlägt, ist es sinnvoll, dieses einzuklagen.

Ein Zeugnisanspruch kann angefochten werden, bis der Anspruchsteller seinen Anspruch verwirkt hat. Die Verwirkung tritt dann ein, wenn der Anspruchsteller für einen gewissen Zeitraum seinen Anspruch nicht geltend macht. Das BAG hat eine solche Verwirkung stellenweise schon nach zehn Monaten angenommen. Unabhängig davon muss der Anspruchsteller etwaige arbeitsvertragliche oder tarifvertragliche Ausschlussfristen beachten.

Dr. Dietmar Olsen Anwalt für Arbeitsrecht

GEPRÜFT DURCH

Dr. Dietmar Olsen ist ein erfahrener Fachanwalt für Arbeitsrecht – bekannt für seine spezialisierte Beratung im individuellen & kollektiven Arbeitsrecht. In seiner Münchener Kanzlei betreut er Arbeitnehmer und Führungskräfte und legt großen Wert auf praxisnahe, fundierte Beratung. Sein Ansatz kombiniert langjährige Erfahrung mit einem präzisen Verständnis der arbeitsrechtlichen Herausforderungen, um individuelle und rechtssichere Lösungen zu schaffen.