Thema: “Pflichten des Arbeitnehmers bei Arbeitsunfähigkeit”
Aus einem Beitrag der Sendung “Abendschau” im Bayerischen Rundfunk vom 10.11.2009 von Dr. Dietmar Olsen – Fachanwalt für Arbeitsrecht in München:
“Wenn beispielsweise jemand krankgeschrieben ist, weil er psychische Erkrankungen hat, Burnout oder Ähnliches, und ihm der Arzt Bewegung verordnet oder vielleicht sogar einen Urlaub, um sich zu entspannen, dann wird er dies auch tun können. Ist jemand aber beispielsweise wegen eines Sportunfalls oder eines Rückenleidens erkrankt, sollte er sich nicht beim Mountainbiken am Gardasee erwischen lassen.”
“Trifft ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer beispielsweise abends beim Weggehen an, mit einem Bier in der Hand am Tresen, obwohl er an dem Tag angeblich krank war, dann wird er ihn sicherlich dazu anhören, wenn er ihn das nächste Mal im Büro trifft. Sollte sich dabei der Eindruck verfestigen, dass die Arbeitsunfähigkeit nur vorgetäuscht war, wird der Arbeitgeber wohl die fristlose Kündigung aussprechen.”
TV-Clip der Sendung vom 10.11.2009